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Standarderklärung für Großvieh ab 2010 |
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Der Schlachtvieherzeuger hat nach dem Futtermittel- und Lebensmittelhygienerecht der EU zu gewährleisten, dass von seinem Schlachtvieh keine gesundheitliche Gefahr für den Konsumenten ausgeht. Dies muss er mit der Information zur Lebensmittelsicherheit, auch „Standarderklärung“ genannt, unterschriftlich bestätigen und damit nachweislich Verantwortung übernehmen.
Diese Erklärung muss ab dem 01.01.2010 auch für jede Großviehlieferung vor dem Abladen dem Schlachthof vorliegen, andernfalls kann die Annahme der Tiere verweigert werden.
Heften Sie die ausgefüllte und unterschriebene Standarderklärung an Ihren Lieferschein. Sie können Ihre Angaben auch in die Standarderklärung eintragen und das Blatt kopieren.
Die Unterschrift, das Datum und die Stückzahl müssen aber im Original vorliegen!
Einen Vordruck der Standarderklärung finden Sie hier!
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