Einführung unangekündigter QS-Audits ab 01.07.2013
Die QS GmbH führt ab 01.07.2013 unangekündigte Audits als festen Bestandteil der QS-Prüfsystematik ein. Sie als QS-Betrieb konnten wählen zwischen:
Option 1: unangekündigte Systemaudits (Folgeaudits)
Option 2: unangekündigte Spotaudits (Stichprobenaudits), die zwischen zwei angekündigten Systemaudits (Folgeaudits) durchgeführt werden
Option 1: Ein unangekündigtes Systemaudit entspricht dem bisherigen Folgeaudit. Alle Kriterien der Checkliste werden vollständig überprüft. Unangekündigte Systemaudits finden wie bisher fristgerecht, maximal 6 Monate vor Ablauf der Zertifizierung statt. Beim unangekündigten Audit soll die Anwesenheit einer Auskunftsperson beim Audit sichergestellt werden, indem der Betrieb über das unangekündigte Audit vorher benachrichtigt werden kann. Für rinder- und schweinehaltende Betriebe sind dies maximal 48 Stunden (2 Werktage) vor dem Audittermin. Da der Prüfrhythmus den bisherigen Zeiträumen entspricht, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Option 2: Entscheidet sich ein Betrieb für angekündigte Systemaudits, so werden unangekündigte Spotaudits zusätzlich zwischen den regulären Systemaudits durchgeführt. Der Kontrollumfang ist bei den Spotaudits reduziert. Es werden in der Regel ausgewählte Kriterien überprüft. Der Schwerpunkt liegt beim Betriebs-/Stallrundgang. Eine umfassende Dokumentenprüfung oder die Kontrolle weiterer Kriterien erfolgt nur bei Hinweisen auf Abweichungen. Spotaudits beeinflussen den QS-Status und somit den nächsten Termin des regulären Systemaudits nur im Fall einer K.O.-Bewertung. Da zusätzliche Audits durchgeführt werden müssen, entstehen bei Wahl von Option 2 zusätzliche Kosten je Betriebszweig und Jahr.
Bei der Option 2 unangekündigte Spotaudits wird in der Landwirtschaft jährlich eine Stichprobe der Betriebe kontrolliert. Der Stichprobenumfang wird stichtagsbezogen (jeweils zum 1. Juli) sowie tierartspezifisch festgelegt:
- Schwein: 20% der jeweils von einem Bündler für Spotaudits angemeldeten Standorte (ca. alle 5 Jahre)
- Rind: 10% der jeweils von einem Bündler für Spotaudits angemeldeten Standorte (ca. alle 10 Jahre)
Die neue Prüfsystematik wird zum 1. Juli 2013 wirksam. Alle Audits nach diesem Termin finden nach der gewählten Option statt. Stichtag für die Auswahl der gewünschten Option war der 31. März 2013. Ein Wechsel zwischen den o.g. Optionen wird voraussichtlich ab 2014 möglich sein.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
VzF GmbH, Monika Jäger
VzF GmbH, Büro Bornhöved
VzF GmbH, Büro Calveslage |
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Neukategorisierung nach Sanierungsmaßnahmen
Schweinemastbetriebe, die in Kategorie III eingestuft sind, können eine Neukategorisierung vornehmen lassen, wenn Maßnahmen zur Identifizierung und Behebung der Eintragsquellen für Salmonellen (Sanierungsmaßnahmen) durchgeführt wurden, sodass eine Verbesserung der Kategorie erwartet werden kann. Mit der Neukategorisierung nach der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen hat der Betrieb die Möglichkeit, den aktuellen Salmonellenstatus darzustellen.
Für die Neukategorisierung sind einige Punkte zu beachten. Wichtig ist, dass
- der Tierarzt in der Salmonellendatenbank registriert ist.
- der Tierarzt die Maßnahmen mit dem Landwirt abstimmt und dies schriftlich erklärt (Anlage 8.2 zum Leitfaden Salmonellenmonitoring).
- der Landwirt die Umsetzung aller abgestimmten Maßnahmen in allen Betriebsabteilungen des Standortes auf dieser Erklärung ebenfalls bestätigt.
- der Bündler die Information (Sanierungsdatum und Vet-ID des Tierarztes) zur Neukategorisierung nach Vorliegen der vom Tierarzt und Landwirt unterschriebenen Erklärung in die Salmonellendatenbank eingibt. Der Bündler übernimmt dabei das Datum, an dem die Sanierungsmaßnahmen in allen Betriebsabteilungen des Standortes umgesetzt sind.
Mit der Eingabe der Information über die Neukategorisierung werden alle Ergebnisse von Proben, die vor den Sanierungsmaßnahmen entnommen wurden, für die Kategorisierung nicht mehr berücksichtigt. Das Probensoll muss für die Neukategorisierung erfüllt sein. Die Vorlage zur Erklärung für den Tierarzt und Landwirt (Anlage 8.2 zum Leitfaden) wird zukünftig auch als Anlage zum Salmonelleninformationsbrief über die Salmonellendatenbank ausgewählt werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Salmonellenmonitoring (Version 01.01.2013) unter Punkt 2.3.8 Neukategorisierung zur Änderung der Kategorie III. |
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Laut QS muss jeder Tierhalter seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen lassen. Das Betreuungsverhältnis muss durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
Den neuen Mustervertrag von QS, der ab dem 01.01.2012 verwendet werden muss, finden Sie hier:
Betreuungsvertrag Tierarzt (Schwein)
Betreuungsvertrag Tierarzt (Rind) |
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Betriebe, die beim QS-Salmonellenmonitoring in Kategorie II eingestuft wurden, müssen mindestens einmal im Jahr die Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintragsquellen in Schweinebeständen ausfüllen. Auch für Kategorie III-Betriebe kann Sie als Hilfe zur Erkennung von Eintragswegen und Einleitung von Maßnahmen genutzt werden. Kategorie III-Betriebe müssen Ihre Maßnahmen zusätzlich dokumentieren und können dies mittels der Checkliste relativ einfach bewerkstelligen.
Die Checkliste finden Sie hier. |
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Den aktuellen QS-Leitfaden für die Schweinehaltung finden Sie hier.
Den aktuellen QS-Leitfaden für die Rinderhaltung finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zu QS oder suchen Sie einen Bündler? Wenden Sie sich an uns unter 0581/9040-115. |
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